UPDATE III Corona / Lockerungsbestimmungen

07.06.2021 11:06

Es wird entspannter

Ab den 01.06.2021 gelten in Niedersachsen neue Pandemie-Regelungen. Erfreulicherweise gelockerte Regelungen.

Das Bundesland Niedersachsen hat einen „Stufenplan“ erstellt und unterscheidet in seiner Landesverordnung zwischen unterschiedlichen Regelungen jeweils für Inzidenzen

  • über 10 (Stufe 1)
  • über 35 (Stufe 2) 
  • über 50 (Stufe 3)

Stufe 1 bedeutet:

Alle Maßnahmen sind erlaubt, keine Beschränkungen. D.h., Präventionsleistungen und private Massagen sind wieder möglich.

Ein schriftliches Hygienekonzept muss weiterhin vorliegen und alle Therapeuten und Patienten müssen Masken tragen.

Die Testpflicht für das Personal entfällt.

Patienten/Kunden müssen keinen negativen Test vorlegen, z.B. Gesichtsbehandlungen man. Lymphdrainage.

Stufe 2 bedeutet:

Testpflicht für Personal: Mindestens 1x pro Woche muss getestet werden.

Aber: Die Testpflicht für das Personal hingegen kann nicht durch Impfbescheinigung oder Genesenen-Nachweis ersetzt werden!

Wenn Patienten ihre Maske nicht oder nicht durchgehend tragen können, unterliegen sie ebenfalls der Testpflicht bzw. der Verpflichtung, einen Negativtest vorzuweisen.

Die Testpflicht für Patienten entfällt, wenn sie eine Impfbescheinigung über den vollständiger Impfschutz oder einen Genesenen-Nachweis vorlegen.

Stufe 3 bedeutet:

Für unsere Praxen gibt es in Stufe 3 keine weiteren Änderungen zur Vorstufe.

Für Stufe 3 gelten also 1:1 die Inhalte von Stufe 2.

 

Die „AHA+1“-Regeln gelten grundsätzlich weiter – es sei denn,  in Niedersachsen ändert sich die Beschlusslage zu diesem Thema.

Für alle hier zur Erinnerung:

  • AHA steht für „Abstand, (Hand-)Hygiene, Alltagsmaske“.

Der Zusatz +1 beinhaltet zusätzliche optionale Maßnahmen (z.B. Lüften, Corona-App etc.).

 

Wir freuen uns über diese leichten Erleichterungen und wünschen Ihnen einen guten gesunden Sommer!

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