Corona TopNews September 2021
03.09.2021 09:46

Eine neue Corona-Verordnung für eine neue Phase der Pandemie
Auch in Niedersachsen sind die Infektionszahlen im Frühjahr 2021 langsam aber stetig gesunken bis auf 2,9 pro 100.000 in 7 Tagen Anfang Juli. Seit einigen Wochen steigt die Zahl der mit Corona infizierten Menschen wieder an.
Erfreulich ist, dass aktuell nur eine vergleichsweise geringe Zahl von Menschen schwere oder schwerste Krankheitsverläufe erleiden muss. Der wesentliche Grund für die vergleichsweise ruhige Corona-Situation in den Kliniken ist die inzwischen doch hohe Zahl bereits vollständig geimpfter Menschen in Niedersachsen. Aktuell sind 65,84 Prozent der Niedersächsinnen und Niedersachsen einmal geimpft, vollständig geimpft sind 59,06 Prozent.
Mit der am 25.08.2021 in Kraft tretenden Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 und dessen Varianten passt die Landesregierung die Corona-Regelungen den veränderten Rahmenbedingungen an.
Zu den wesentlichen, mit der neuen Corona-Verordnung verbundenen Änderungen gehört, dass zukünftig neben
der 7-Tage-Inzidenz der infizierten Personen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner zwei weitere Leitindikatoren zugrunde gelegt werden
und zwar
- die durchschnittliche Hospitalisierungszahl der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner,
- sowie der Anteil der Corona-Patienten:innen auf den Intensivstationen des Landes.
Außerdem gilt ab dem 25.08.2021 landesweit die sogenannte 3G-Regel (Geimpft - Genesen - Getestet)
Sie besagt, dass der Zutritt zu zahlreichen Einrichtungen und Veranstaltungen nur noch mit einer vollständigen Impfung, einer Genesung oder einer nicht länger als 24 bzw. 48 Stunden zurückliegenden negativen Testung möglich ist.
Die 3G-Regel greift überall dort, wo entweder
- die Warnstufe 1 per Allgemeinverfügung oder
- aber eine mindestens fünftägige Überschreitung der Inzidenz von mehr als 50 Neuinfizierten pro 100.000 in den letzten sieben Tagen festgestellt worden ist und
- in besonders schützenswerten Bereichen bzw. dort wo generell ein hohes Infektionsrisiko herrscht.
Also, die 3-G-Regelt gilt ab Warnstufe 1 bzw. Inzidenz über 50 und in besonders schützenswerte Bereichen:
- wer den Innenbereich von Gastronomie betreten möchte,
- wer an Informations-, Kultur-, Sport- oder ähnlichen Veranstaltungen in Innenräumen teilnehmen möchte,
- wer Körpernahe Dienstleistungen aller Art in Anspruch nehmen möchte (Physiotherapie z. B.!),
- wer Sport im Innenbereich ausüben möchte (beispielsweise in Fitnessstudios, Schwimmbädern oder Sporthallen),
- oder wer in einem Beherbergungsbetrieb übernachten möchte.
Bitte denken Sie beim Erstbesuch der Praxis an Ihre Impfdokumente (einmalig) bzw. einen aktuellen Schnelltest (nicht älter als 24 Std.).
Danke für Ihre Mithilfe.