Aktuelles CoronaNews März 2021
21.03.2021 13:16
Info-Brief unseres Berufsverbandes vom 19.03.2021
Seit Dezember 2020 befindet sich die Bundesrepublik im 2. harten Lockdown um den gestiegenen Inzidenzwert wieder auf ein kontrollierbares Maß zu senken. Leider ist es uns nicht wirklich gelungen und wir müssen nun feststellen, dass die Corona-Variante B.1.1.7 uns mächtig zusetzt und die Infektionszahlen wieder schnell ansteigen lässt. Damit ist es erst einmal vorbei mit angedachten Lockerungen der Vorsorge-Verordnungen.
Eher das Gegenteil findet statt: Niedersachsen verschärft die Sicherheitsvorkehrungen gegen Corona.
Hier Auszüge aus einem Info-Brief unseres Berufsverbandes vom 19.03.2021:
In Niedersachsen gibt es eine neue Corona-Verordnung mit erheblichen Auswirkungen für unsere Praxen. Auch wenn dies bisher nur in Niedersachsen und Sachsen gilt, könnte die Entwicklung auch auf andere Bundesländer überschwappen. Am letzten Wochenende haben die zuständigen Ministerien in Niedersachsen „still und heimlich“ die bisher geltende Corona-Allgemeinverfügung noch einmal entscheidend geändert.
Patienten:innen in unseren Einrichtungen haben gemäß der Allgemeinverfügung in Niedersachsen (auch in anderen Bundesländern) während der Behandlung dauerhaft eine medizinische Maske zu tragen. Ausnahme: Kinder unter 14 Jahren. Diese Maske darf aber während der Behandlung vorübergehend abgenommen werden, sofern eine „Demaskierung“ für die Behandlung medizinisch notwendig und von kurzer Dauer ist. Kinder sind von dieser Vorgabe ausgenommen! Kann der Patient – aus welchen Gründen auch immer – eine Maske während der Behandlung dauerhaft nicht (sprich: gar nicht) tragen, darf ab sofort die Behandlung in Niedersachsen grundsätzlich nicht mehr stattfinden. Aber: Dieser Grundsatz, dass die Behandlung eigentlich nicht stattfinden darf, entfällt dann wiederum, wenn der Patient durch einen negativen Test belegt, dass bei ihm keine Infektion mit dem Corona-Virus-Sars-CoV-2 vorliegt.
Neu: Nach der neuesten Verordnung sind unsere Praxisinhaber:innen verpflichtet, alle Therapeuten:innen und Mitarbeiter:innen in ihren Praxen nach einem von dem Betrieb erstellten Testkonzept mindestens einmal in der Woche auf das Vorliegen des Corona-Virus Sars-CoV-2 zu testen. Die Mitarbeiter:innen sind jede Woche mindestens einmal zu testen.
Bedanken möchten wir uns über ihre großartige Mithilfe bei der Reduzierung der möglichen Kontakte innerhalb und außerhalb der Praxis. Sie desinfizieren fleißig ihre Hände und halten klasse die Abstände zu Mitkunden ein. Vielen vielen Dank. Ein wichtiger Baustein um die Inzidenzwerte in der Samtgemeinde niedrig zu halten. Auf jede:n Bürger:in kommt es an! Behalten Sie Ihre positive Spannkraft und tragen Sie weiterhin Mund-Nasen-Schutzmaske. Halten Abstand und leben Sie die Kontakteinschränkungen aktiv draußen an der frischen Luft. Der kommende Frühling und die netteren Temperaturen macht es uns einfacher.
Bleiben Sie gesund!