Aktuelle Informationen zu Corona – Stand 23.09.2021

06.10.2021 09:30

Aktuelle Informationen zu Corona – Stand 23.09.2021

„3G“ - Neue Allgemeinverfügungen der Bundesländer

Dank des Einsatzes unseres Berufsverbandes sind ab dem 22.09.21 erleichterte Maßnahmen für Physiotherapie-Praxen in Niedersachsen gültig:

Wenn vor Ort die 3G-Regeln greifen, sind davon (und das ist neu seit dem 22.09.) nicht alle therapeutischen Leistungen betroffen:

In Niedersachsen sind Maßnahmen, die von Ärzten oder von (Teil-) Heilpraktikern verordnet wurden, von den 3G-Vorgaben befreit.

Das heißt: Medizinisch erforderliche Maßnahmen (Rezeptverordnungen) können auch an Kunden/Patienten abgegeben werden, die nicht getestet, geimpft oder genesen sind.

Dies gilt auch, wenn ansonsten bei Ihnen vor uns vor Ort 3G stattfindet.

Leistungen ohne medizinische Notwendigkeit – also die sog. Selbstzahlerleistungen,

Gerätetraining, Präventionskurse/Gruppen und Fitness-/Wellness-Angebote –

müssen hingegen die 3G-Regeln beachten, wenn vor Ort 3G gilt.

Das heißt: Leistungen ohne Rezept (Arzt oder HP) dürfen dann nur an Getestete, Geimpfte oder Genesene

abgegeben werden.

Sehr erfreulich und für alle im Umgang erleichternd!

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