Aktuelle Informationen zu Corona – Stand 23.09.2021
06.10.2021 09:30
Aktuelle Informationen zu Corona – Stand 23.09.2021
„3G“ - Neue Allgemeinverfügungen der Bundesländer
Dank des Einsatzes unseres Berufsverbandes sind ab dem 22.09.21 erleichterte Maßnahmen für Physiotherapie-Praxen in Niedersachsen gültig:
Wenn vor Ort die 3G-Regeln greifen, sind davon (und das ist neu seit dem 22.09.) nicht alle therapeutischen Leistungen betroffen:
In Niedersachsen sind Maßnahmen, die von Ärzten oder von (Teil-) Heilpraktikern verordnet wurden, von den 3G-Vorgaben befreit.
Das heißt: Medizinisch erforderliche Maßnahmen (Rezeptverordnungen) können auch an Kunden/Patienten abgegeben werden, die nicht getestet, geimpft oder genesen sind.
Dies gilt auch, wenn ansonsten bei Ihnen vor uns vor Ort 3G stattfindet.
Leistungen ohne medizinische Notwendigkeit – also die sog. Selbstzahlerleistungen,
Gerätetraining, Präventionskurse/Gruppen und Fitness-/Wellness-Angebote –
müssen hingegen die 3G-Regeln beachten, wenn vor Ort 3G gilt.
Das heißt: Leistungen ohne Rezept (Arzt oder HP) dürfen dann nur an Getestete, Geimpfte oder Genesene
abgegeben werden.
Sehr erfreulich und für alle im Umgang erleichternd!